1. Adress- und Stammdatenänderung für Mitglieder

Bitte teilen Sie uns jede Adressänderung oder sonstige wichtige Änderung im Praxisstatus etc., auch und vor allem eine Änderung der Telefonnummer oder eMail-Adresse, umgehend mit. Da wir Mitgliederrundbriefe und die offiziellen Einladungen zu Mitgliederversammlungen nur per eMail versenden, können wir Ihnen sonst die für Sie wichtigen Informationen nicht pünktlich zustellen. Für die Änderungsmitteilung können Sie hier ein entsprechendes Formular herunterladen.
Zur Anzeige und zum Ausdruck benötigen sie wiederum das Programm Adobe Acrobat Reader, dass Sie hier kostenlos herunterladen können.

2. Ergänzung EBM

Die AG-NNP hat mit dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) nach der flächendeckenden Einführung der Schwerpunktbezeichnung Neuropädiatrie nach der Muster-Weiterbildungsordnung (M-WO) eine Vorschlagsliste mit Ziffern zur Abrechnung vertragsärztlicher Leistungen im Schwerpunkt erarbeitet und diese in die Verhandlungen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) eingebracht. Die Vorschläge wurden weitgehend angenommen, allerdings sind auch wichtige Leistungen, z.B. der ausführliche Bericht/Neuropädiatrisches Gutachten, nicht aufgenommen worden. V.a. aber ist die Bewertung der neuropädiatrischen Leistungen im EBM, aber noch zusätzlich verschärft durch die regionalen Honorarverteilungsmaßstäbe, unzureichend. Nach wie vor ist eine betriebswirtschaftliche Basis für einen neuropädiatrischen Praxisbetrieb nur durch spezielle Betriebskonstruktionen möglich. Dies ist Gegenstand aktueller Diskussionen, die die AG-NNP mit Unterstützung des BVKJ mit der KBV und dem Bewertungsausschuss führt. Wir werden weiter berichten.  

3. GOÄ-Reform

Mit der Bundesärztekammer wird derzeit eine Aktualisierung der GOÄ erarbeitet, auch hier in enger Abstimmung mit dem BVKJ und der Gesellschaft für Neuropädiatrie. Die AG-NNP hat federführend für die Neuropädiatrie für die speziellen neurologischen und neuropädiatrischen Leistungen in den Kapitel G und R Kapitel eine Konsentierung mit den neurologischen Fachverbänden gesucht, einige leistungen konnten neu in die GOÄ-Vorschlagsliste eingebracht werden. Dieser Abstimmungsprozess und die weitere Abstimmung mit der Bundesärztekammer ist noch nicht abgeschlossen. Weitere Informationen hierzu werden folgen.  

4. Kündigung der Sonderverträge durch die Krankenkassen

Mit Wirkung zum 31.12.2008 haben die Spitzenverbände der VdAK-Krankenkassen und fast alle anderen Krankenkassen alle Sonderverträge der ambulanten Versorgung in fast allen KV-Regionen gekündigt. Hintergrund ist die von einigen Kassen befürchtete finanzielle Schieflage mit Einführung des Gesundheitsfonds. Hier soll offensichtlich eine Verhandlungsbasis mit nach allen Seiten offenen Optionen geschaffen werden. Die Kündigungen betreffen u.a. auch die Sozialpsychiatrische Zusatzversorgung (SPV), die auch in einigen neuropädiatrischen Praxen die komplexe Versorgung unserer Patienten u.a. mit Hilfe von Heilpädagogen und Sozialarbeitern finanzieren hilft. Die SPV wird vor allem von Kinder- & Jugendpsychiatern (KJP) eingesetzt, entsprechend groß ist derzeit die Empörung bei den Kollegen. Aber auch die Neuropädiater wollen dies nicht hinnehmen. Gemeinsam mit dem BVKJ und dem BKJPP (Berufsverband der KJP) werden die auch von den Kassen in Aussicht gestellten Neuverhandlungen forciert. Wir werden berichten.

5. Bewertungsstudie des Instituts des Bewertungsausschusses

Die AG-NNP hat mit dem BVKJ und den Vertretern der anderen pädiatrischen Subdisziplinen das Institut des Bewertungsausschusses (In-BA) beraten, wie die derzeit laufende Erhebung der Kosten- und Erlössituation der ambulanten pädiatrischen Versorgung in Praxen, Schwerpunktpraxen und Ambulanzen erfolgen kann. Die Erhebungsbögen wurden im Mai versendet, sie sollen bis zum 04.08.2008 zurückgesendet werden. Die Teilnahme ist freiwillig, für uns erscheint es sehr wichtig, dass wir eine solide und repräsentative Datenbasis bekommen, um auf die Probleme u.a. der ambulanten Neuropädiatrie hinzuweisen. Bitte, liebe Kolleginnen und Kollegen, nehmen Sie teil!  

6. Weiterbildungsstellen

Zusammen mit der GNP wird derzeit eine Ermittlung der vorhandenen Weiterbildungsstellen für die Neuropädiatrie durchgeführt, um auf der Basis eine Bedarfsplanung für die Zukunft zu erstellen. Wichtig ist, dass sich in Zukunft auch Weiterbildungsstellen für den Neuropädiatrie-Schwerpunkt in Praxen realisieren lassen, hier streben wir feste Kooperationsmodelle an, wobei 12 bis 18 Monate WB-Zeit in der Praxis realistisch sein werden.

7. Ambulante Versorgung an Krankenhäusern gem. § 166b SGB V

Die Gesundheitsreform hat für die Krankenhäuser die Option geschaffen, für bestimmte Teilgebiete ambulante versorgung anbieten zu können. Die Konkretisierung und die Definition der Voraussetzung ist derzeit noch beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in Arbeit. Die AG-NNP stellt hier in 2 wichtigen Bereichen (Anfallsleiden und neuromuskuläre Erkrankungen) einen der eingeladenen Experten, um die Mitglieder des G-BA zu beraten. Über die weitere Umsetzung besteht derzeit noch keine Klarheit.